Nutzer von schadhaften Philips-Beatmungs- und Schlaftherapiegeräten haben nur noch wenige Tage, um sich für eine Sammelklage in Italien zu registrieren.
Die Zeit läuft. Nutzer bestimmter schadhafter Beatmungs geräte und Schlaftherapie geräte des niederländischen Elektro- und Medizintechnikkonzerns Philips bleiben nur noch wenige Tage, um sich für eine Sammelklage in Italien registrieren zu lassen. Die Vorwürfe und das Verfahren schleppen sich seit Jahren hin. Weltweit geht es laut Philips um 5,5 Millionen Geräte .
Die Geräte, darunter die Dreamstation Go und Dorma 400, sind mit Kunststoffschaum ausgestattet, der Schall dämmen solle, sich aber auch in Partikel zersetzen kann, die in den Luftweg des Geräts gelangen und vom Benutzer aufgenommen oder eingeatmet werden, heißt es in einer Mitte 2021 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizintechnik, kurz Bfarm, veröffentlichten ' dringenden Sicherheitswarnungen ' des Konzerns. Die Behörde ist für die Zulassung zuständig. Erste Warnungen gab es Medienberichten zufolge sehr viel früher. Das räumt auch Philips ein, aber diese seien von der US-Tochter Philips Respironics von Fall zu Fall beigelegt worden. Die Schlaftherapiegeräte werden nach Angaben des Unternehmens zu Hause eingesetzt, zum Beispiel von Menschen, die unter einer Schlafapnoe leiden. Die Atmung setzt während des Schlafes aus, schreibt der Verband der neumologischen Kliniken auf seiner Internetseite. Geräte wie das von Philips sollen Menschen eigentlich entlasten, manchen dürften sie allerdings den Schlaf rauben. Die Beatmungsgeräte werden nach Unternehmensangaben zum Beispiel zur Behandlung von chronischen Lungenerkrankungen oder Mukoviszidose in Kliniken und Heimen eingesetzt. Philips stehe nicht zu seiner Verantwortung, kritisiert die AOK Während in den USA die Ansprüche seit dem Frühjahr weitgehend geklärt sind, stehen sie in der EU erst am Anfang. Wie der Bundesverband AOK unlängst mitteilte, haben sich mehr als 20 000 Patienten bei ihm gemeldet, die sich der Klage anschließen wollen. Und es hat nach Einschätzung der AOK das Potenzial, die Ansprüche „wirkungsvoll durchzusetze
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