Pressestimme: 'Südwest Presse' (Ulm) zu Finanzierung der Hochwasserfolgen
"Bei der Jahrhundertkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 hatte der Bund ein schuldenfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 30 Milliarden Euro aufgesetzt. Die Lösung hat sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber überlebt. Es bleibt dem Bund allenfalls die Möglichkeit, eine Notlage auszurufen und die Schuldenbremse zur Finanzierung der Fluthilfe auszusetzen.
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