Die Bewohner des Protestcamps am Tesla-Werk haben sich erfolgreich gegen Auflagen der Polizei gewehrt. Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat am Dienstag entschieden, dass das Camp mit seinen Baumhäusern vorerst bestehen bleiben darf.
Die Bewohner des Protestcamps am Tesla-Werk haben sich erfolgreich gegen Auflagen der Polizei gewehrt. Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat am Dienstag entschieden, dass das Camp mit seinen Baumhäusern vorerst bestehen bleiben darf.
Die "allgemeinen Erwägungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschließlich der Baumhäuser mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften für die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose" reichten laut der Begründung des Gerichts nicht aus. Auch habe sich die Versammlungsbehörde nicht "im gebotenen Maße" mit dem Umstand befasst, dass die Versammlungsfreiheit durch die Grundrechte geschützt ist.
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