Pfleger soll in einem Bremer Heim ohne medizinische Notwendigkeit größere Medikamentenmengen verabreicht haben.
Bremen. Wegen zweifachen Mordes muss sich ab Mittwoch ein 43-jähriger Altenpfleger vor dem Landgericht Bremen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in einem Bremer Pflegeheim im Jahr 2019 zwei Menschen unbemerkt und ohne medizinische Notwendigkeit größere Mengen von Medikamenten verabreicht zu haben. Dies soll zum Tod der beiden geführt haben.
Im anderen Fall soll er einem Bewohner das Medikament Metoprolol gegeben haben, um sich durch die Feststellung des Todes hervortun zu können. Das Opfer soll an einer Überdosis des Medikaments gestorben sein, das gegen Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen angewandt wird. Der angeklagte Deutsche war 2020 bereits wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
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