Prozess gegen Brandstifter-Trio aus Altötting: Ein Angeklagter war minderjährig

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Brandstiftung, definiert in den §§ 306 bis 306d des Strafgesetzbuches (StGB), umfasst das vorsätzliche oder fahrlässige Inbrandsetzen oder durch Feuer Gefährden von Gebäuden, Fahrzeugen, Wäldern oder anderen Objekten. Das Gesetz unterscheidet zwischen einfacher Brandstiftung, schwerer Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung.

Im April 2023 sollen zwei Angeklagte aus Altötting ein Auto angezündet haben. Einer von ihnen war erst 17 Jahre alt. © Steffen Tzscheuschner / dpa picture alliance

Am 8. März startete der Prozess gegen drei Angeklagte: Gemeinsam sollen im April 2023 ein Auto angezündet haben. Während einer der Angeklagten inzwischen 28 Jahre alt ist, handelt es sich bei den beiden weiteren Personen um Heranwachsende. Einer von ihnen – der mutmaßliche Haupttäter – war zum Tatzeitpunkt noch minderjährig.

Während die Bewohner des Hauses evakuiert werden mussten, kam es wohl im Stadtgebiet Neuötting zu erheblicher Rauch- und Geruchsbelästigung. Auch Straßensperrungen waren für die Löscharbeiten nötig. Verletzt wurde wohl niemand, doch die Einsatzkräfte der Feuerwehr Neuötting mussten.

vor. Die 20-Jährige steht wegen Beihilfe vor Gericht. Prozessstart wird am 26. März u, 13.30 Uhr fortgesetzt. Am 30. April wird das Urteil erwartet.

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