Nach der Aufhebung des Haftbefehls gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen wollten die Strafverfolger die Richter schnell austauschen. Die zuständige Vertretungskammer sieht das aber anders.
Prozess gegen Christian B. - Die Richter im Prozess gegen Christian B. gelten nach der Entscheidung einer anderen Strafkammer nicht als befangen. - Foto: Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa
Nach der Aufhebung des Haftbefehls gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen wollten die Strafverfolger die Richter schnell austauschen. Die zuständige Vertretungskammer sieht das aber anders. Der Befangenheitsantrag gegen die Richter im Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. ist gescheitert. Die zuständige Vertretungskammer habe die Forderung der Staatsanwaltschaft gegen die drei Berufsrichter als unbegründet zurückgewiesen, teilte das Landgericht Braunschweig mit. Die Strafverfolger hatten Ablösung und Neubesetzung als Reaktion auf die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Angeklagten gefordert.Die Verteidigung von Christian B.
Aktuell steht der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter wegen fünf schwerer Sexualstraftaten vor Gericht. Es geht um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Christian B. steht auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann unter Mordverdacht.
Mit dieser Sichtweise überzeugte die Staatsanwaltschaft die Vertretungsrichter in Braunschweig offensichtlich nicht. Diese Entscheidung sei zu erwarten gewesen, weil sie der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes entspreche, sagte Verteidiger Friedrich Fülscher. Man habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen, mehr gebe es nicht zu sagen, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
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