Seit Februar steht auch der im Fall Maddie verdächtige Deutsche wegen fünf anderer schwerer Straftaten vor Gericht. Nach mehr als 20 Verhandlungstagen gibt es einen bemerkenswerten Zwischenschritt.
Prozess gegen Christian B. - Die Kammer verneinte den dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe gegen Christian B. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa
Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. hat das Gericht den Haftbefehl aufgehoben. Es bestehe kein dringender Tatverdacht. In Haft bleibt der Mann wegen einer anderen Verurteilung dennoch, teilte das Gericht mit. Damit liegt bis auf Weiteres nur noch ein hinreichender Tatverdacht vor, der für die Anklage und den Prozess notwendig ist. Bei einem hinreichenden Tatverdacht hält die Kammer eine Verurteilung weiterhin für wahrscheinlicher als einen Freispruch.Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, sagte Verteidiger Friedrich Fülscher vor der Prüfung durch die Kammer zur Begründung.
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