Thüringens AfD-Chef Höcke muss sich wegen eines Nazi-Spruchs verantworten. Am dritten Verhandlungstag ging es zunächst um weitere mögliche Beweise.
Thüringens AfD-Chef Höcke muss sich wegen eines Nazi-Spruchs verantworten. Am dritten Verhandlungstag ging es zunächst um weitere mögliche Beweise.-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole hat das Landgericht Halle alle Beweisanträge der Verteidiger abgelehnt. Unter anderem hatten sie gefordert, Gutachter und weitere Zeugen zu hören sowie Literatur und Videos heranzuziehen. Anträgen der Staatsanwaltschaft gab das Gericht statt.
Für den 52-Jährigen ist es der zweite Strafprozess am Landgericht Halle. Am 14. Mai war er wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von zusammen 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.
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