Prozess gegen Höcke: Staatsanwaltschaft fordert Bewährung und Geldstrafe

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Thüringens AfD-Chef Björn Höcke muss sich wegen eines Nazi-Spruchs verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage.

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke muss sich wegen eines Nazi-Spruchs verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage.-Chef Björn Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem solle Höcke 10.

Höcke hatte bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs „Alles für Deutschland“ ausgesprochen, das Publikum vervollständigte die Parole. Er habe gewusst, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine „geradezu einladende Armbewegung“ gemacht, sagte Bernzen.

Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke selbst weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig. Im Prozess hatte er betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte.Zuvor hatte das Landgericht Halle alle Beweisanträge der Verteidiger Höckesabgelehnt. Unter anderem hatten sie gefordert, Gutachter und weitere Zeugen zu hören sowie Literatur und Videos heranzuziehen. Anträgen der Staatsanwaltschaft gab das Gericht statt.

Für den 52-Jährigen ist es der zweite Strafprozess am Landgericht Halle. Am 14. Mai war er wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von zusammen 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.

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