In München stehen Klimaaktivisten vor Gericht. Der Richter teilt ihre Motive, verurteilt die Straßenblockierer aber trotzdem.
Richter Alexander Fichtl sitzt zu Beginn des Prozesses gegen drei Klimaaktivisten im Gerichtssaal Foto: dpa
Im Eilverfahren wird ihr Fall nun vor dem Amtsgericht München verhandelt. Ein Eilverfahren, so erklärt ein Gerichtssprecher, kann von der Staatsanwaltschaft beantragt werden, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Kurzer Prozess also?
Nach der Freilassung direkt wieder zum Stachus Die umstrittene Präventivhaft ist auch Thema auf der Innenministerkonferenz sein, die seit Mittwochabend in München tagt. Gastgeber Joachim Herrmann verteidigt das Instrument, kündigt in der Augsburger Allgemeinen allerdings an, einen Gewahrsam von 30 Tagen nur in absoluten Ausnahmefällen anwenden zu wollen. Derzeit jedoch scheinen sich die Ausnahmefälle zu häufen.
„Es geht mir nicht um Eisbären“ Nun ist da freilich noch die Frage des Motivs, die gerade beim Delikt der Nötigung eine wichtige Rolle spielt. Klar, dass es hier um eine politische Sache geht. Es sei auch ihr gutes Recht, sich zu ihrer politischen Motivation zu äußern, sagt der Richter. „Ich kann mir vorstellen, dass jeder von Ihnen eine Stunde reden könnte. Aber ich bitt’ sie drum, dass sie es nicht ausufern lassen.
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