Eine Muslimin kämpft in Berlin darum, verschleiert Auto fahren zu können.
Eine Muslimin kämpft in Berlin darum, verschleiert Auto fahren zu dürfen. Weil ihr dies durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde bislang verwehrt wird, klagt sie gegen das Land Berlin .tragen, bei dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist. Sie verlangt darum eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht.
Nach der Straßenverkehrsordnung darf der Lenker eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Er muss erkennbar bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausfällen davon absehen.Um voll verhüllt Auto fahren zu dürfen, zog eine Muslima vors Oberverwaltungsgericht NRW. Mit der Thematik haben sich bereits mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigt. In Rheinland-Pfalz hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz im August 2024 entschieden, dass der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren zu Recht abgelehnt worden ist.
Kopfbedeckungen Islam Gerichte Religionsfreiheit Texttospeech
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