Münster (lnw) - Es bleibt dabei: Der Betreiber einer Auto-Test- und Präsentierstrecke im Teutoburger Wald darf den Betrieb tagsüber nicht ausweiten. Das
OVG zur Teststrecke "Bilster Berg": Keine AusweitungFahrzeuge eines Kunden fahren auf der Autorundstrecke"Bilster Berg Drive Resort" durch eine Kurvenpassage. Der Betreiber darf nach einem Gerichtsurteil den Betrieb nicht ausweiten. FotoDer Betreiber beantragt eine größere Lärmbelastung. Der Kreis Höxter ist dagegen. Zwei Gerichte fordern Rücksicht auf eine Altenpflegeeinrichtung in der Nähe und weisen die Klage ab.
Grund für die Entscheidung: Die Strecke "Bilster Berg" liegt rund zwei Kilometer entfernt von einer Altenpflegeeinrichtung in Nieheim. Eine Ausweitung des Betriebs auf der Strecke würde einer Überschreitung der zulässigen Lärmbelastung führen, sagt der 8. Senat des OVG zur Begründung. Für Pflegeeinrichtungen gilt als maximale Lärmbelastung ein Richtwert von 45 Dezibel.
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