Mannheim (lsw) - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in Mannheim abgewiesen. Die Klage sei unbegründet und ohne
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Dienstag eine 138-seitige Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in Mannheim abgeschmettert. Der Kläger kassierte bereits nach wenigen Minuten ein Ordnungsgeld von 200 Euro. Auch sonst zeigte er sich starrköpfig und uneinsichtig.abgewiesen.
Der Kläger zeigte von Beginn an wenig Verständnis für grundsätzliche Gepflogenheiten bei Gericht. Nach wenigen Minuten kassierte er dafür ein Ordnungsgeld von 200 Euro.
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