Prozess um Todesfahrt vom Berliner Kudamm: Gor H. soll mit 'Vernichtungswillen' gehandelt haben. Staatsanwältin und Nebenklage fordern dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie.
, ein Lehrer und elf Schülerinnen und Schüler einer 10. Klasse wurden verletzt. Weitere Opfer waren eine schwangere Frau und zwei 29 und 31 Jahre alte Männer.
„Die Sicherheitszone Gehweg hat er mit Absicht verletzt, arglose Passanten waren ihm wehrlos ausgesetzt“, so die Staatsanwältin. Dabei habe sich H. in einem psychotischen Zustand befunden und sei nicht schuldfähig gewesen. Er könne nicht bestraft werden. Doch ohne Behandlung sei zu befürchten, dass er weitere gefährliche Taten begehe. Zum Schutz der Allgemeinheit sei die Unterbringung erforderlich.
Die Frage nach dem Warum der Tat blieb im Prozess offen. H. hatte geschwiegen. Möglicherweise habe er gegen seine vermeintlichen Dämonen vorgehen wollen, so die Anklägerin. Er habe aus einer nicht bekannten Motivation, aber mit Vernichtungswillen gehandelt.
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