Die AfD im Bundestag beschäftigt einem Bericht zufolge über als 100 Mitarbeiter, die in rechtsextremen Organisationen aktiv sind. Unter ihnen sind - laut BR - Aktivisten aus dem Umfeld der „Identitären Bewegung“ sowie Neonazis und ein radikaler Burschenschaftler.
In einer Rede hat AfD-Politiker Björn Höcke eine verbotene SA-Parole verwendet. Er tat das aus Sicht der Staatsanwaltschaft wissentlich. Jetzt hat das Landgericht Halle geurteilt.
Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen, urteilte das Gericht am Dienstagabend. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA der NSDAP wissentlich verwendet zu haben.
Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am Ende gesagt: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung.Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert.
Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole „Alles für Deutschland“ noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil „Alles für“ selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen.
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