Thüringens AfD-Chef Höcke muss sich weiter wegen einer Nazi-Parole verantworten. Ursprünglich waren nur zwei Verhandlungstage geplant. Jetzt steht Tag drei an. Offen ist, ob nun ein Urteil fällt.
Das Landgericht Halle setzt den Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole fort. Das Gericht hatte diesen zusätzlichen Verhandlungstag anberaumt, weil es Zeit benötigte, um über eine Vielzahl von Beweisanträgen zu beraten. Unter anderem von den Entscheidungen des Gerichts hängt ab, ob an diesem vorerst letzten angesetzten Verhandlungstag die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden kann.
Der 52-Jährige hatte auch gesagt, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte. Seine Verteidiger forderten, einen Historiker zur Bedeutung und Verbreitung des Spruchs zu hören - sie halten die Parole für nicht zentral bei der SA. Sie sei auch nicht weit verbreitet gewesen. Höckes Anwälte verlangten auch, die Teilnehmer des AfD-Stammtisches zu ermitteln und anzuhören.
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