DJ PTA-HV: DO & CO Aktiengesellschaft: 26. Ordentliche Hauptversammlung Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG Wien (pta/26.06.2024/14:00) - DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktGEinberufung der 26. ordentlichen Hauptversammlung
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 22. Juli 2024 ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 15. Juli 2024 beziehen.Identitätsnachweis
Die Erteilung von Vollmachten an ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, insbesondere die Erteilung einer Vollmacht an Mag. Bettina Höfinger, ist nicht möglich.Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60Per SWIFT GIBAATWGGMSDie Vollmachten müssen spätestens bis 24.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1010 Wien, Stephansplatz 12, z.H. Frau Mag. Bettina Höfinger, oder per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die DO & CO Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 c) Datenschutz-Grundverordnung.
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