Der Bund beschließt Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen. Doch in einigen Fällen sollten Besitzer dennoch eine Steuererklärung machen, um Geld zu sparen.
mussten sich jahrelang mit einer aufwendigen Bürokratie für die Steuererklärung herumplagen. Damit ist nun Schluss: Rückwirkend zum 1. Januar 2022 treten deutliche Erleichterungen für kleinere Anlagen in Kraft. Das geht aus dem Jahressteuergesetz hervor, das Ende vergangener Woche den Bundesrat passierte.
Für Anlagen auf Eigenheimen sowie Mehrfamilienhäusern entfällt bis zu einer bestimmten Größe nun rückwirkend zum 1. Januar 2022 die Ertragsteuer. Ab 2023 wird zudem die Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen auf null reduziert., können aber nun bestimmte Kosten nicht mehr geltend machen. Doch es gibt ein Schlupfloch, wie sie zumindest die Kosten für Wartung und Reparatur noch absetzen können.
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