Ein Gutachten schließt im Fall Shelby Lynn gegen Till Lindemann Fremdeinwirkung nicht völlig aus, geht aber eher von einem Unfallgeschehen aus.
Staatsanwaltschaft über Rammstein-Vorwürfe in Litauen: „Keine objektiven Tatsachenbeweise“
Die Staatsanwaltschaft kam nach Prüfung und Bewertung der Informationen im Fall der Nordirin Shelby Lynn zu dem Entschluss, kein Verfahren gegen die Band einzuleiten. Zur Klärung hatte die Polizei sowohl die Frau selbst sowie einen Zeugen vernommen sowie Daten und Dokumente analysiert.
Die Anwälte des Sängers Till Lindemann veröffentlichten am Sonntag eine Pressemitteilung über die Ergebnisse eines von ihnen in Auftrag gegebenen rechtsmedizinischen Gutachtens in der Sache.Der Rammstein-Sänger Till Lindemann hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe, seine Interessen zu vertreten. Die Anwälte hatten im Fall Shelby Lynn ein rechtsmedizinisches Gutachten am Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln in Auftrag gegeben.
„Insgesamt sprechen Morphologie und Lokalisation der dokumentierten Verletzungen eher für ein akzidentielles Geschehen, ohne dass eine Fremdeinwirkung von vornherein allein anhand der Befunde völlig ausgeschlossen werden kann“, so das Gutachten. Typisch für eine Fremdeinwirkung seien die Befunde aus rechtsmedizinischer Sicht nicht. „Zwar kann auch hier allein anhand der Verletzungsbefunde eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nicht ausgeschlossen werden.
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