Eine Resolution, um Abtreibung zum EU-Grundrecht zu machen, wurde mit deutlicher Mehrheit im EU-Parlament angenommen. Ein Appell richtete sich an Polen und Malta.
Die Abgeordneten appellieren damit an die EU-Staaten, das Recht auf eine sichere und legale Abtreibung in die EU-Charta der Grundrechte aufzunehmen.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.© dpa/Michel Euler
Außerdem appellierten die Abgeordneten an die EU-Staaten, Abtreibung in Übereinstimmung mit den WHO-Richtlinien von 2022 vollständig zu entkriminalisieren und Hindernisse für sichere und legale Abtreibungen zu beseitigen. Frankreich dagegen hatte Anfang März als erstes EU-Land das Recht auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert.
In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen - geregelt wird das im Paragraf 218. Nicht strafbar ist ein Abbruch nach derzeitiger Rechtslage auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung erfolgt.
Obwohl die Resolution die Mitgliedstaaten zu nichts verpflichtet, unterstreicht sie die zunehmende Besorgnis über das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Die Gesundheitsversorgung wird national geregelt. Eine Änderung der
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