Handy oder Staubsauger kaputtgegangen? Hersteller müssen sie künftig reparieren, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher es wünschen. Allerdings erfassen die EU-Regeln nur bestimmte Produkte.
Handy oder Staubsauger kaputtgegangen? Hersteller müssen sie künftig reparieren, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher es wünschen. Allerdings erfassen die EU-Regeln nur bestimmte Produkte .Auf EU-Ebene soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden.
Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. „Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben“, sagte Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden.
Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das reine Formsache.
Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna Cavazzini, bezeichnete das Verhandlungsergebnis als Durchbruch für den Verbraucherschutz. „Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair Shops um die Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird“, sagte die Grünen-Politikerin..
Neben den Verbrauchern sollen die neuen Regeln auch dem Umweltschutz dienen. Die Kommission argumentierte bei der Vorstellung des Vorhabens, weniger weggeworfene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten. Somit entstünden auch weniger Treibhausgasemissionen.
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