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Recht auf Reparatur kommt: Ende der Wegwerf-Mentalität ist in Sicht

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Recht auf Reparatur kommt: Ende der Wegwerf-Mentalität ist in Sicht
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Verbraucher sollen ein Recht auf Reparatur bekommen. Das sieht ein neues Gesetz vor. Hersteller sollen demnach verpflichtet werden, ihre Geräte so zu bauen, dass sie sich zu einem fairen Preis reparieren lassen.

Ein Wackelkontakt, ein defekter Akku oder eine poröse Dichtung: Bei vielen Elektrogeräten bedeutet bereits ein kleiner Defekt, dass das Gerät auf dem Müll landet. Denn oft ist die Reparatur kaum möglich, weil sie teurer wäre als die Neuanschaffung oder weil Ersatzteile fehlen.

Das soll sich ändern: Ein neues Gesetz sieht strengere Vorgaben für die Hersteller vor. Ziel ist es, Ressourcen besser zu schonen und langfristig auf eine Kreislaufwirtschaft hinzuwirken. Künftig sollen keine Geräte mehr produziert werden, bei denen eine Reparatur prinzipiell nicht möglich ist. Nach den neuen Vorgaben müssen etliche elektrische Geräte - darunter Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger, Geschirrspüler und Smartphones - künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann.

Baut ein Hersteller beispielsweise einen Akku so ein, dass ein Tausch unmöglich ist, verstößt er gegen das Recht auf Reparatur. Damit wäre ein Mangel gegeben und Käufer können ihreDas neue Gesetz will die Verbraucher zudem motivieren, sich im Zweifel für eine Reparatur statt für eine kostenlose Ersatzlieferung zu entscheiden.

So verlängert sich künftig die Gewährleistung um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre, wenn sich der Käufer bei einem Mangel innerhalb der regulären zweijährigen Frist für eine Reparatur statt für ein Ersatzprodukt entscheidet. Ann-Kathrin Beermann vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht hier allerdings noch Verbesserungsmöglichkeiten wie eine maximale Lieferfrist für Ersatzteile von fünf Tagen, da sich Verbraucher bei längeren Fristen doch gegen eine Reparatur entscheiden könnten.

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist soll für Hersteller künftig die Pflicht gelten, die Reparatur des Produkts zu ermöglichen - und das zu einem angemessenen Preis. Das bedeutet auch, dass die Produzenten Ersatzteile und Software-Updates bereitstellen müssen.

Außerdem dürfen sie keine Teile mehr einbauen, die eine Reparatur beispielsweise durch spezielle Schrauben, Kleber oder Schweißnähte erschweren oder unmöglich machen. Die Situation, dass ein Neukauf günstiger ist als eine Reparatur, soll damit wieder zur Ausnahme werden.soll auch für Produkte aus bestimmten Produktgruppen gelten, die bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gekauft wurden. Die geplanten Änderungen zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen hingegen erst für Produkte gelten, die danach gekauft werden.soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Frist dafür endet am 31. Juli. Der Reform ging das Inkrafttreten der europäischenHaushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Kühlgeräte, Staubsauger Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Schnurlostelefone, Drucker, Tablets, elektronische Displays, DatenspeicherprodukteAnn-Cathrin Beermann vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagte auf NDR Info, zum Beispiel sei eine Höchstlieferfrist für Ersatzteile für alle Geräte nötig. Reparieren statt Wegwerfen: Kaffeemaschinen-Werkstatt in HamburgBeim Kauf eines E-Autos gibt es bis zu 6.000 Euro vom Staat dazu.

Den Zuschuss kann man jetzt beantragen - auch rückwirkend. Schlechter Handy-Empfang? Neue App prüft Netzleistung

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