Rechtlich grenzwertig vorgehen – ein Erfolgsmodell für Digitalkonzerne

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Konstant fallen Unternehmen wegen ihres mangelhaften Datenschutzes auf. Doch hinter den Gesetzesverstößen steht eine klare Abwägung zwischen Risiko und Chance.

Ein großes Digitalunternehmen wird wegen Gesetzesverstößen belangt, kauft sich im Rahmen eines Vergleiches frei, stellt das Verhalten als längst überholt dar und gelobt Besserung. Es ist die Wiederkehr des ewig Gleichen: Mal wieder geht es um Google und Datenschutzverstöße.Alexander von Chrzanowski, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits- und IT-Recht sowie Certified Information Privacy Professional bei Rödl & Partner in Jena.

Hier wurde Google jedoch nicht vorgeworfen, Anforderungen versehentlich verfehlt zu haben – vielmehr sollen ausdrücklich irreführende Informationen erteilt worden sein. Ein künftiger Handlungsvorschlag könnte daher aus Googles ursprünglichem Motto kommen, "Don't be evil", wonach jedenfalls erteilte Informationen auch inhaltlich zutreffend sein sollten. Bei dem derzeitigen Motto der Holdinggesellschaft Alphabet Inc.

entschieden wurden. Die Ausgestaltung des Dienstes mit der Anzeige der bloßen Schnipsel verletzte das amerikanische Urheberrecht und dessen Schranke des sogenannten Fair Use nicht, das Vorgehen von Google war rechtmäßig.errungen. Das Verwaltungsgericht Hannover erachtete die umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten nahezu der gesamten Belegschaft eines Warenlagers für zulässig.

Die Beispiele zeigen, dass ein rechtlich grenzwertig erscheinendes Vorgehen durchaus erfolgreich sein kann – oder jedenfalls für einen gewissen Zeitraum. Dabei sind die rechtlichen Gefahren bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht bekannt: Aufsichtsbehörden können Untersuchungen durchführen, Bußgelder verhängen und die Untersagung von Verarbeitungen durchsetzen.

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