Rechtliche Fragen zum „Compact“-Verbot: Es geht nicht um Straftaten

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Rechtliche Fragen zum „Compact“-Verbot: Es geht nicht um Straftaten
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Nach welchem Gesetz wurde der „Compact“-Verlag verboten? Wie kann er gegen das Verbot vorgehen? Fragen und Antworten.

Rechtliche Fragen zum „ Compact “-Verbot: Es geht nicht um Straftaten

„Deutschland den Deutschen“ und „Compact“ für den Müll: ein Kiosk sortiert nach dem Verbot das Heft aus dem Sortiment Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpaIm Vereinsgesetz. Das Vereinsgesetz regelt ausschließlich, wie man Vereine verbietet.Für bundesweit aktive Organisationen ist das Bundesinnenministerium zuständig, derzeit also Ministerin Nancy Faeser . Bei örtlichen und regionalen Organisationen müssen die Länder handeln.

Die Verfassungsfeindlichkeit von Compact ergibt sich laut Faeser daraus, dass die Publikation offen den Umsturz der Verfassungsordnung propagiert und gegen arabische, muslimische und jüdische Menschen hetzt. Compact vertrete ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das „ethnisch Fremde“ aus dem Staatsvolk ausschließen will, was deren Menschenwürde verletze.

Die Vereinsverbote sind gesetzlich geregelt und grundsätzlich verhältnismäßig. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass die Pressefreheit zurückstehen muss, wenn eine Publikation verbotswürdige Zwecke verfolgt. Ob sich auch das konkrete Verbot von Compact in Abwägung mit der Pressefreiheit rechtfertigen lässt, wird sich vor Gericht zeigen.

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