Nach einem Gerichtsurteil darf der Verfassungsschutz die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Justizsenatorin Felor Badenberg sieht ein Parteiverbot kritisch.
zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Schritt lägen noch nicht vor, sagte Badenberg am Dienstag imAktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Nach dem Urteil darf der Verfassungsschutz die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Partei will dagegen Beschwerde einlegen.Früherer Berliner AfD-Chef Pazderski verlässt Partei Badenberg betonte, eine Zeit der Unsicherheit sei vorbei, das sei das Gute an dem Urteil. Man dürfe aber „nicht automatisch den Schluss ziehen, dass das ausreicht für ein Verbotsverfahren“, sagte sie. „Aus meiner Sicht liegen die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht vor, denn bei der AfD besteht ja derzeit der Verdacht des Rechtsextremismus.“Solange es keine „gesicherten Erkenntnisse“ dazu gebe, sei der Versuch eines Verbotes nicht angezeigt.
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