Eine Serie rechtsextremistischer Straftaten in Berlin-Neukölln beschäftigt seit Jahren Polizei, Justiz und Politik. Vor Kurzem gab es ein weiteres Urteil. Doch der Fall geht weiter.
Die Serie rechtsextremer Anschläge in Berlin-Neukölln wird die Justiz weiter beschäftigen. Beide Angeklagten akzeptieren ihre Haftstrafe nicht und haben Revision gegen das Urteil eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat auf Rechtsmittel verzichtet.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Anders als die erste Instanz hatte das Landgericht Berlin im Berufungsprozess ausreichend Beweise dafür gesehen, dass Sebastian T. und Tilo P. die Brandanschläge auf zwei Autos inAnfang Februar 2018 verübt haben. Neben der gemeinschaftlichen Brandstiftung verurteilte das Gericht die Männer aus der rechtsextremen Szene im Dezember wegen einer Reihe weiterer Taten. Laut Urteil handelte es sich „weitgehend um politisch motivierte Taten im extremistischen Bereich“.
verurteilte T. zu drei Jahren und sechs Monaten Haft und sprach ihn unter anderem auch wegen Sachbeschädigung , Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten und Betrugs schuldig. P. verurteilte es zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Sachbeschädigung. In seinem Fall wurde eine frühere Strafe unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung einbezogen.Mit dem Urteil war die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in zentralen Punkten der Anklage zu den rechtsextremen Anschlägen erfolgreich.
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