Ulm - Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau abgewiesen. Die erwachsenen
Erst verzichteten sie auf den Pflichtteil ihres Erbes, dann forderten sie ihn doch: Drei erwachsene Adoptivkinder klagten gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller. Nun hat das Gericht entschieden.Erwin Müller
"Das Urteil ist unhaltbar und verstößt offenkundig gegen das Gesetz", sagte Maximilian Ott, Anwalt der Adoptierten, nach der Urteilsverkündung. "Selbstverständlich werden wir daher in Berufung gehen und weiter für Gerechtigkeit kämpfen." Voraussetzung sei jedoch, dass sich ein Finanzier für die zweite Instanz finde. "Denn die Kosten können meine Mandanten nicht aufbringen.
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