Rechtswidriges Freizeitverhalten: Darf Arbeitgeber kündigen?

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Rechtswidriges Freizeitverhalten: Darf Arbeitgeber kündigen?
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Ein Video zeigt Menschen, die rassistische Parolen auf Sylt grölen. Nun sollen einige von ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben. Ist das rechtlich möglich? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Ermittlungen nach rassistischen Parolen auf Sylt : Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht grundsätzlich außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers.Ein Video zeigt Menschen, die rassistische Parolen auf Sylt grölen. Nun sollen einige von ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben. Ist das rechtlich möglich? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Aber was gilt arbeitsrechtlich? Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, die sich auf potenziell rechtswidriges Verhalten im Privaten bezieht? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schulden lediglich ihre ordnungsgemäße Arbeitsleistung, aber kein Wohlverhalten in der Freizeit, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gelte im Grundsatz selbst in"derartig krassen Fällen wie bei dem aktuellen Geschehen", heißt es vom VDAA weiter.

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