Redmanns Vorschlag zur Einschränkung von Informationsfreiheitsanfragen an die Polizei in Brandenburg

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Redmanns Vorschlag zur Einschränkung von Informationsfreiheitsanfragen an die Polizei in Brandenburg
Informationsfreiheit, Brandenburg, Jan Redmann

Der Brandenburgische Innenminister Jan Redmann plant, Informationsfreiheitsanfragen an die Polizei im Land zu verbieten. Kritiker weisen darauf hin, dass das Recht auf Akteneinsicht in der Landesverfassung verankert ist und ein fundamentales demokratisches Element darstellt, das nicht willkürlich von der Regierung eingeschränkt werden darf.

Die 40. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 99.089 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.es gibt etwas, das mich richtig aufregt: Wenn Menschen suggerieren, demokratische Rechte seien etwas, das uns von Gnaden irgendwelcher Regierungen gewährt würde.

Und wenn es nicht mehr passt, könne man die – ganz nonchalant – wieder abschaffen. Diese Woche hat Jan Redmann, seines Zeichens Innenminister von Brandenburg, diesen Nerv bei mir getroffen. Wenn es nach ihm geht, sollen in Brandenburg keine Informationsfreiheitsanfragen mehr an die Polizei gestellt werden dürfen. Und überhaupt würden ja 90 Prozent der Anfragen sowieso abgelehnt.

Da – so insinuiert er – kann man sich den Aufwand ja gleich ganz sparen. Ich finde das unglaublich verachtend. Wenn er schon meint, die Polizei müsse den Menschen nichts mehr über ihre Arbeit verraten, dann muss die sich wenigstens die Arbeit machen, dafür gute Gründe zu finden. Und diese Gründe müssen anfechtbar sein – zur Not vor Gericht.

So wie es eben bei Informationsfreiheitsanfragen der Fall ist. So wie es in einer demokratischen Gesellschaft der Fall ist. So wie es einem transparenten und überprüfbaren Staat gut zu Gesicht steht. Das Recht auf Akteneinsicht und Informationszugang hat in Brandenburg sogar seinen eigenen Platz in der Landesverfassung.

„Die Landesverfassung setzt einer Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes deutlichere Grenzen als die Überlegungen in der angesprochenen Diskussion auf Bundesebene“, schrieb mir noch im August ein Sprecher des Brandenburgischen Innenministeriums. Daher sei die Diskussion in Brandenburg mit der auf Bundesebene nicht vergleichbar. Damals hieß es, es sollten die Rechte zu Auskunft über Kritische Infrastruktur eingeschränkt werden. Schon das ist ein Problem.

Jetzt geht es auch um die Polizei. Die kann Anfragen nach sensiblen Informationen längst ablehnen und tut dies auch regelmäßig. Ein Recht mit Verfassungsrang aus Bequemlichkeit zu beschneiden, damit man sich dafür nicht mehr rechtfertigen muss? Für mich ist das mit dem Landesverfassungsrecht nicht vereinbar.

Ein konkreter Gesetzentwurf zu den geplanten Änderungen ist noch nicht bekannt. Und irgendwo hoffe ich noch, dass Redmann sich von der Abschaffung des Informationszugangs für die Polizei einfach wieder verabschiedet. Denn eine Verfassungsbeschwerde, die hoffentlich folgen würde, könnte ja auch jede Menge Aufwand nach sich ziehen. Und den könnte er sich wirklich sparen.

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Anna ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Sie ist Mitglied im Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter

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