Die Rentenexperten reden über eine Abkehr von der traditionellen Rente für Witwen und Witwer und über eine Teilung der Rentenansprüche von Paaren. Viele Ökonomen halten das für überfällig.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission erwägt nach Informationen des Handelsblatts ein obligatorisches Splitting der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ehepartnern. Das geht aus dem Terminplan der Rentenkommission hervor, der auch Reformvorschläge enthält.
Der Terminplan liegt dem Handelsblatt vor. Ein solches Rentensplitting würde bedeuten, dass beiden Partnern automatisch die Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben wird, die sie gemeinsam erarbeiten. Die Folge wäre vor allem eine bessere eigene Absicherung von Frauen. Freiwillig können Paare ihre Rentenansprüche schon seit 2002 splitten.
Diese Möglichkeit wird aber jährlich nur von weniger als 1000 Paaren genutzt, weil sie an strenge Vorgaben geknüpft ist und mitunter finanzielle Nachteile birgt. So schließt sie vor allem den Bezug einer Hinterbliebenenrente, also einer Witwen-/Witwerrente, später kategorisch aus. Die fünf Ökonomen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatten schon in ihrem Gutachten 2023/24 für ein obligatorisches Rentensplitting als Ersatz für die Witwen-/Witwerrente nach einer Übergangsfrist plädiert.
Die Volkswirte begründeten das vor allem damit, dass die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten vor allem für Frauen den Anreiz schwäche, eigene Ansprüche aufzubauen. Ein Splitting würde diese Verzerrung reduzieren.
Zudem passe es besser zu heutigen Erwerbs- und Familienrealitäten und mache Schluss mit der Privilegierung des Alleinverdiener-Modells, argumentieren sie. Nach derselben Logik fordern dieauch eine Abkehr vom bisherigen Ehegattensplitting, um Arbeitsanreize für Zweitverdiener zu erhöhen und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Langfristig erwartet der SVR dadurch auch Entlastungen für die Rentenkasse, weil Ansprüche nicht mehr an Hinterbliebene weitergegeben werden könnten. Die Rentenexperten Axel Börsch-Supan und Franz Ruland kritisieren die Hinterbliebenenrente ebenfalls als veraltet: Sie plädieren aus ordnungspolitischen Gründen für das Splitting.
Für Bestandsrenten fordern die Experten einen „Vertrauensschutz“. Ruland macht sich in dem Beitrag „Witwenrenten abschaffen?
“ in der Fachzeitschrift „Neue Zeitschrift für Sozialrecht“ für eine differenzierte Reform stark: Er schlägt vor, die Witwenrente auf Personen mit kinderbezogenen Erziehungszeiten zu begrenzen und für kinderlose Ehegatten das Rentensplitting als Regel vorzusehen. Ziel müsse eine Ausrichtung an der jeweils eigenen Erwerbsbiografie sein, schreibt er.
Wirtschaftsforscher Jochen Pimpertz vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln verweist indes auf eine begrenzte fiskalische Wirkung des Vorschlags: Ob obligatorisch oder freiwillig – unterm Strich könne ein Rentensplitting nur einen kleineren Beitrag leisten, um die demografischen Kosten zu stemmen. Joachim Ragnitz vom Münchener Ifo-Institut am Standort Dresden hat ähnliche Bedenken: Er sagt, dass das Splitting kurzfristig keine Ersparnis bringe, weil nur umverteilt werde, die Ansprüche aber „in Summe gleich bleiben“.
In wenigen Fällen könne das Rentensplitting sogar zu Mehrausgaben führen, sagt Ragnitz. Das gelte etwa, wenn nach derzeitigem Recht nur die „kleine Witwenrente“ gewährt werde, nach einer solchen Reform dann aber das Rentensplitting erfolgen würde.
Allerdings dürfte es den Fall seiner Erwartung nach nicht häufig geben, „da die kleine Witwenrente ja nur gewährt wird, wenn der überlebende Partner jünger als 47 Jahre ist“. Bisher gibt es die „kleine“ und die „große“ Witwenrente: Für beide gilt, dass der Verstorbene mindestens 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt haben muss und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben muss.
Zudem wird das Einkommen des Rentenbeziehers angerechnet: Es gibt zwar einen Freibetrag, aber bei hohem eigenen Einkommen erhält der Hinterbliebene keine Rente. Die „kleine Witwenrente“ ist gedacht als eine Art Übergangshilfe: Sie beträgt 25 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Die Rente wird in der Regel gezahlt, wenn der Hinterbliebene jünger als 47 Jahre ist, nicht erwerbsgemindert ist und keine minderjährigen Kinder erzieht. Nach dem neuen Recht für Ehen ab 2002 ist die kleine Rente auf maximal 24 Monate begrenzt.
Nach altem Recht ist sie unbefristet. Die „große Witwenrente“ hingegen ist als dauerhafte finanzielle Absicherung konzipiert. Sie beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Anspruch darauf haben Hinterbliebene, die das Mindestalter von 47 Jahren erreicht haben oder erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig sind oder ein Kind erziehen.
Die große Witwenrente wird bis zum Lebensende gezahlt, solange der Anspruch nicht durch eine erneute Heirat erlischt. Das freiwillige Rentensplitting wird bisher selten genutzt, weil es nur für Eheschließungen ab 2002 möglich ist und Beitragszahlungen in die Rentenversicherung über mindestens 25 Jahre erfordert. In Anspruch genommen wird es nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung etwa von Gutverdienern ohne Witwenrente, also von Paaren, bei denen der oder die Hinterbliebene ein zu hohes eigenes Einkommen hätte, um eine Witwen- oder Witwerrente zu beziehen.
Hier erhöht sich durch das Rentensplitting der eigene Rentenanspruch dauerhaft, unabhängig von sonstigem Einkommen.
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Reform: Rentenkommission erwägt Pflicht zum RentensplittingDie Rentenexperten reden über eine Abkehr von der traditionellen Rente für Witwen und Witwer und über eine Teilung der Rentenansprüche von Paaren. Viele Ökonomen halten das für überfällig.
Weiterlesen »
Bericht: Rentenkommission erwägt Pflicht zum RentensplittingBerlin - Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erwägt offenbar ein obligatorisches Splitting der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ehepartnern.Das geht aus dem
Weiterlesen »
Müssen sich Paare ihre Rentenpunkte bald teilen?Die Rentenkommission diskutiert offenbar eine Rentensplitting-Pflicht für Paare. Das hätte weitreichende Konsequenzen für die Ansprüche von gesetzlich Versicherten.
Weiterlesen »
Reform der Witwenrente: Verpflichtendes Rentensplitting zwischen EhepartnernDie Bundesregierung plant eine Reform der Witwenrente, die die wirtschaftliche Existenz von Hinterbliebenen gefährden könnte. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erwägt ein verpflichtendes Rentensplitting zwischen Ehepartnern, das die Altersvorsorge von Millionen Paaren grundlegend ändern würde.
Weiterlesen »




