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Zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie und der Corona-Maßnahmen ist die bayerische Staatsregierung bislang nicht zu einer weiteren Offenlegung von Dokumenten bereit. Nach hiesiger Auffassung sei"klar, dass die Staatsregierung für eine weitere Offenlegung von Dokumenten keinen Anlass sieht", heißt es in einer aktuellen Antwort des Gesundheitsministeriums auf Anfrage der SPD-Fraktion im bayerischen Landtag.
Auch mit Blick auf die in der Pandemie zeitweise gültigen Auflagen für Schulen bedarf es aus Sicht des Ministeriums keinerlei nachträgliche Aufarbeitung:"In der Corona-Pandemie stand der Schutz von Leib und Leben an oberster Stelle. Daher waren aus damaliger Sicht auch die Kita- und Schulschließungen bzw. der Wechselunterricht an den Schulen angemessen und verhältnismäßig.
Die Staatsregierung verwies ihrerseits auf die Transparenz bei der Festlegung der Corona-Verordnungen in einem demokratisch legitimierten Verfahren:"Der Landtag war in die Entscheidungen eingebunden und hat die Maßnahmen der Staatsregierung mit großen Mehrheiten unterstützt. Die Gesetzes- und Verordnungsregelungen sind jeweils ausführlich amtlich begründet und öffentlich breit kommuniziert worden.
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