Die Rentenkommission der schwarz-roten Bundesregierung erwägt offenbar, die Abschaffung der Hinterbliebenenrente in ihrer aktuellen Form vorzuschlagen. Einige Experten plädieren seit Langem für ein Rentensplitting. Doch das Vorhaben hat erhebliche Nachteile.
Die Rentenkommission der schwarz-roten Bundesregierung erwägt offenbar, die Abschaffung der Hinterbliebenenrente in ihrer aktuellen Form vorzuschlagen. Wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf interne Informationen der Expertenkommission berichtet, soll die Witwenrente durch ein Rentensplitting ersetzt werden.
Einige Experten fordern bereits seit Jahren eine entsprechende Reform der Hinterbliebenenversorgung in Deutschland. Doch das Vorhaben hat erhebliche Nachteile. Die Hinterbliebenenrente, so der offizielle Name, gibt es schon seit 1911. Sie hat das Ziel, Ehepartner mit geringem oder ganz ohne eigenes Einkommen im Todesfall des Hauptverdieners abzusichern.
Sie funktioniert bis heute nach demselben Prinzip: Nach dem Tod eines Ehepartners bekommt der andere lebenslang eine Rente in Höhe von 55 Prozent der gesetzlichen Rentenansprüche seines verstorbenen Partners. Heiratet der Witwer oder die Witwe erneut, erlischt der Anspruch. Eigenes Einkommen, das einen Freibetrag von derzeit 1077 Euro übersteigt, wird auf die Witwenrente angerechnet. Witwen oder Witwer, die zum Todeszeitpunkt des Ehepartners 46 Jahre oder jünger sind und keine Kinder haben, bekommen nur die sogenannte kleine Witwenrente.
Sie beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird höchstens zwei Jahre lang gezahlt. Seit 1986 haben auch Männer Anspruch auf Hinterbliebenenrente. In der Praxis hat sie aber vor allem für Frauen, die während der Ehe kaum eigene Rentenansprüche erworben haben, eine wichtige Bedeutung. Aus Sicht von Ökonomen ist das bisherige Modell veraltet, weil es auf dem Konzept der Alleinverdiener-Ehe beruht.
Dabei erwirbt der nicht verdienende Partner - in der Praxis meistens die Frau - keinen eigenen Rentenanspruch, sondern lediglich eine Versorgung für den Todesfall ihres Mannes. Der Alleinverdiener hat dagegen, auch wenn er verwitwet ist, bis zum Lebensende seinen gesamten Rentenanspruch. Für die gesetzliche Rentenversicherung ist das Modell sehr teuer. Den Ansprüchen auf Witwenrenten stehen keine gesonderten Beitragszahlungen gegenüber.
Sie sind eine sogenannte versicherungsfremde Leistung. Nach Berechnung der Deutschen Rentenversicherung sind die Kosten für die Witwenrente knapp 19 Milliarden Euro jährlich höher, als es bei einem Rentensplittingmodell der Fall wäre. Was viele Ökonomen besonders stört, ist: Die Witwenrente mindert ihrer Einschätzung nach in ihrer bisherigen Form für den nicht- oder nur geringverdienenden Ehepartner den Anreiz, mehr zu arbeiten und eigene Rentenansprüche zu erwerben. Die Wirtschaftsweisen widmeten bereits vor zwei Jahren in ihrem Gutachten dem Thema einen Abschnitt.
Darin verwiesen sie darauf, dass die Witwenrente den Bemühungen entgegenstehe, die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern zu erhöhen. Das wird angesichts der alternden Gesellschaft immer wichtiger für die Stabilisierung des Rentensystems, aber auch für die Wirtschaft insgesamt. Beim Rentensplitting werden die Rentenansprüche beider Partner zu gleichen Teilen aufgeteilt. Jeder hat dann einen eigenen Anspruch auf die Hälfte davon, egal ob ein Partner allein gearbeitet und in die Rentenkassen eingezahlt hat oder beide: Alle Ehemodelle werden gleich behandelt.
Anders als bei der Witwenrente werden für das Rentensplitting nur die während der Ehe erworbenen Ansprüche herangezogen. Grundlage für die Witwenrente ist dagegen die gesamte gesetzliche Rente des Verstorbenen. Der Vorteil des Rentensplittings besteht darin, dass insbesondere Frauen auch ohne eigenes Einkommen während der Ehe einen Rentenanspruch in derselben Höhe erwerben wie ihre Ehepartner. Scheidung oder Wiederverheiratung spielen keine Rolle.
Das "Gender Pension Gap", die durchschnittlich um etwa ein Drittel niedrigeren Rentenansprüche von Frauen gegenüber Männern, soll so verkleinert werden. Ökonomen gefällt vor allem, dass jeder zusätzlich in die Rentenkasse gezahlte Euro die künftige Rente beider Partner erhöht, also immer ein Anreiz besteht, Arbeit aufzunehmen oder auszuweiten. Die Wirtschaftsweisen erwarten, dass sich ein verpflichtendes Rentensplitting deutlich auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen auswirken würde. Rentensplitting gibt es in Deutschland schon seit 2002, allerdings auf freiwilliger Basis.
Ehepaare, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können seitdem gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung erklären, dass sie auf mögliche Hinterbliebenenrenten verzichten, und stattdessen das Splittingmodell wählen. In der Praxis tut das aber fast niemand. Dass sich kaum jemand freiwillig für das Rentensplitting entscheidet, deutet daraufhin, dass es für die meisten gesetzlich Versicherten finanziell nachteilig ist. Die großen Verlierer bei einem verpflichtenden Splitting wären Alleinverdiener.
Bisher bekommen sie, ob verwitwet oder nicht, ihre volle Rente ausgezahlt, beim Splitting im ungünstigsten Fall als Witwer nur noch die Hälfte. Auch der geringer oder gar nicht verdienende Partner bekäme durch das Splitting in den meisten Fällen eine geringere Rente ausgezahlt, unter anderem deshalb, weil nur die während der Ehe erworbenen Ansprüche des Partners herangezogen werden.
Die DRV hat einen Vergleich beider Modelle anhand der Durchschnittsrenten aus dem Jahr 2020 durchgerechnet: Die Altersrente für Frauen lag im Durchschnitt bei 800,28 Euro im Monat, bei Männern bei 1227,39 Euro, der Freibetrag für die Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente betrug 902,62 Euro. Eine Frau mit Durchschnittsrente bekam also im Todesfall ihres Mannes 55 Prozent von dessen Rente, beziehungsweise 675,06 Euro. Einschließlich der eigenen Rente bekommt sie 1475,34 Euro.
Beim Rentensplitting bekäme sie dagegen nur die Hälfte des gesamten Rentenanspruchs des Paares, also 1013,85 Euro. Nach Einschätzung der DRV würden unter den gegebenen Umständen nur sehr wenige Versicherte vom Rentensplitting profitieren. Ein verpflichtendes Splitting könnte das Problem der Altersarmut sogar verschärfen. Details zum Vorschlag der Rentenkommission sind noch nicht bekannt.
Die Chefin der Wirtschaftsweisen wies in einem Interview zu deren damaligen Vorstoß allerdings darauf hin, dass diejenigen, die bereits eine Rente beziehen oder kurz vor dem Rentenalter seien, Bestandsschutz genössen. Eine Reform müsse schrittweise erfolgen, damit alle Versicherten genug Zeit hätten, sich darauf einzustellen, etwa durch eine andere Aufteilung der Arbeit in der Ehe.
Rente Rentenpolitik Bundesregierung Deutsche Rentenversicherung Schwarz-Rot
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Missunde III: Die Elektrofähre, die die Zukunft versprach, ist in Chaos getauchtDie Geschichte der "Missunde III", einer Elektro-Fähre, die als Vorzeigeprojekt geplant war, ist in eine Chronik aus Verzögerungen, Umbauten und Pannen verkommen. Die neue Fähre, die rund 2,5 Millionen Euro kosten sollte und 2022 in Betrieb gehen sollte, hat sich zu einem Vorzeigeprojekt mit Problemen und Verzögerungen entwickelt. Die "Missunde III" hat bereits bei Windstärke 3 Probleme beim sicheren Anlegen, während die "Missunde II", ihr Vorgänger, noch bei Windstärke 9 fahren konnte. Die Geschichte der "Missunde III" ist mehr als eine norddeutsche Provinzposse und wirft Fragen über die Verantwortlichkeiten und die Zukunft des Fährverkehrs auf der Schlei auf.
Weiterlesen »
Interview mit einem ehemaligen Jobcenter-Angestellten: "Die Wahrheit über die Arbeitslosigkeit und die Wohnungsbetrugsmasche"Ein ehemaliger Jobcenter-Angestellter hat in einem Interview mit dem ZDF offen über die Arbeitslosigkeit und die Wohnungsbetrugsmasche gesprochen. Er kritisiert, dass 30 bis 40 Prozent derjenigen, die Bürgergeld kriegen, falsche Angaben machen und dass Paare sich zum Schein trennen, um Sozialbetrug zu begehen. Er sieht sich als Whistleblower und kritisiert, dass über manche Probleme nicht offen gesprochen werden soll.
Weiterlesen »
Reform der Witwenrente: Verpflichtendes Rentensplitting zwischen EhepartnernDie Bundesregierung plant eine Reform der Witwenrente, die die wirtschaftliche Existenz von Hinterbliebenen gefährden könnte. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erwägt ein verpflichtendes Rentensplitting zwischen Ehepartnern, das die Altersvorsorge von Millionen Paaren grundlegend ändern würde.
Weiterlesen »
Regierungsexperten wollen Witwenrente abschaffenDie Rentenkommission der schwarz-roten Bundesregierung erwägt offenbar, die Abschaffung der Hinterbliebenenrente in ihrer aktuellen Form vorzuschlagen. Einige Experten plädieren seit Langem für ein Rentensplitting. Doch das Vorhaben hat erhebliche Nachteile.
Weiterlesen »




