Die Bundesnetzagentur hat die Telekom trotz 'dünner' Rohre verpflichtet, der Deutschen Glasfaser einen offenen Netzzugang in bayerischen Gemeinden zu gewähren.
Durch eine deutlichen Ansage hat die Bundesnetzagentur das im Telekommunikationsgesetz verankerte Recht auf offenen Netzzugang gestärkt.
Die Telekom wehrte sich gegen den Antrag der Deutschen Glasfaser aber vor allem mit dem Argument, zu dünne Leerrohre verlegt zu habe und so keinen offenen Zugang anbieten zu können. Zudem bestand sie darauf, der Konkurrent müsse die Kosten für ein Angebot tragen. Etwas anderes wäre mit einer "normalen Ausübung von Eigentumsrechten" und einem wirtschaftlichen Betrieb angesichts der Größe ihres bundesweiten Anschlussnetzes nicht vereinbar.
Frederic Ufer, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM, begrüßte die Entscheidung. Es sei ersichtlich, dass die Telekom "vielfältig und mit allen Mitteln" ihr "höchst profitables altes Kupfer-Vectoring-Netz gegen den Glasfaserausbau ihrer Wettbewerber verteidigt". Selbst dort, wo der Platzhirsch Glasfaser gebaut habe, verliefen die Kabel "meist an den Häusern vorbei".
Gegen den Bescheid kann das verpflichtete Unternehmen innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Köln erheben.
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