Rente, Versicherung, Pflege - Was sich 2020 für IHR Geld ändert!
der gesetzlichen Krankenkasse meint den Zeitraum, für den Sie mindestens bei einer Krankenkasse bleiben müssen, bis wieder ein Wechsel möglich ist. Diese sinkt nun von 18 auf 12 Monate.. 2019 lag dieser Maximalwert noch bei 54 450 Euro. Im nächsten Jahr steigt er auf 56 250 Euro. Heißt: Wer mehr als diesen Betrag verdient, muss einen höheren Beitrag zahlen., der zur GKV gezahlt werden muss, steigt im nächsten Jahr: um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent.
Der maximale Betrag hierzu soll ab Januar zwar auf voraussichtlich 25 046 Euro steigen. Momentan sind lediglich 90 Prozent davon absetzbar, im Vorjahr waren es 88 Prozent. Heißt: Singles können ca.Im Jahr 2025 soll schließlich der komplette Maximalbetrag abgesetzt werden können, die Grenze steigt bis dahin immer weiter an.
Bisher galt eine Freigrenze von 155,75 Euro. War diese überschritten, wurde bei der Beitragsberechnung die gesamte Betriebsrente berücksichtigt.steigt wie in jedem Jahr die Gehaltsgrenze, bis zu der das Brutto-Einkommen für die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt wird. Alles darüber hinausgehende ist beitragsfrei. 2020 klettert die sogenannte BBG auf 82 800 im Westen und 77 400 Euro im Osten.
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