Stefan Mross wurde vorgeworfen, einem Ehepaar seine Villa verkauft und dabei Mängel verschwiegen zu haben. Nun steht fest, ob der Fall vor Gericht kommt.
Stefan Mross wurde vorgeworfen, einem Ehepaar seine Villa verkauft und dabei Mängel verschwiegen zu haben. Nun steht fest, ob der Fall vor Gericht kommt."Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei dem gegenständlichen Sachverhalt um eine zivilrechtliche Angelegenheit", erklärt Oberstaatsanwalt und Pressesprecher Klaus Fruth. Aus diesem Grund sieht die Staatsanwaltschaft von der Erhebung einer öffentlichen Klage ab.
Zu einer zivilgerichtlichen Entscheidung der zivilrechtlichen Vorfrage sei den Anzeigeerstattern eine Frist bis zum 11. November 2024 gesetzt worden, so der Fruth."Den Antragstellern war von der Staatsanwaltschaft aufgegeben worden, die entscheidungserhebliche zivilrechtliche Vorfrage durch Klageerhebung klären zu lassen. Die insoweit gesetzte Frist ist abgelaufen, ohne dass Klage erhoben wurde.
Außerdem warfen sie ihm vor, falsche Stromkosten angegeben zu haben."Wir fühlen uns von diesem Menschen ganz gewaltig betrogen", beklagte die Eheleute., äußerte sich zu den Schlagzeilen:"Ich kenne mich handwerklich nicht aus. Aber wir hatten damals schon einige Probleme mit dem Haus."
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