Der Mord im Allgäuer Touristen-Hotspot am Schloss Neuschwanstein hat für viele Schlagzeilen gesorgt. Nun könnte es bei der juristischen Aufarbeitung in Karlsruhe in die nächste Runde gehen.
Der Mord im Allgäuer Touristen-Hotspot am Schloss Neuschwanstein hat für viele Schlagzeilen gesorgt. Nun könnte es bei der juristischen Aufarbeitung in Karlsruhe in die nächste Runde gehen.
Das Gericht hatte den Angeklagten in der vergangenen Woche wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt. Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch kann die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
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