Zum 1. April soll eine weitgehende Freigabe von Cannabis kommen. Doch es formiert sich Kritik. Nach Justizangaben müssten Tausende alte Strafverfahren überprüft werden - auch im Saarland.
Zum 1. April soll eine weitgehende Freigabe von Cannabis kommen. Doch es formiert sich Kritik. Nach Justizangaben müssten Tausende alte Strafverfahren überprüft werden - auch im Saarland.
Berlin/Saarbrücken - Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung führt nach einem Medienbericht dazu, dass bundesweit mehr als 210.000 Strafakten überprüft werden müssen. Allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen müssten 60.000 Fälle erneut angeschaut werden, wie eine Anfrage der "Deutschen Richterzeitung" bei den Justizministerien der Länder ergab. Im Saarland wären es demnach 2700 Strafakten.
Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund , Herausgeber der Richterzeitung, gibt es daran Kritik. Sie befürchten eine Überlastung der Justiz. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat.
Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Für die Staatsanwaltschaften bedeuten die Amnestiepläne konkret, dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären.
Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Zahl der komplexen Verfahren, die kurzfristig gesichtet werden müssten, indes auf maximal 7500 bundesweit. Dabei gehe es um Fälle, in denen Straffällige wegen mehrerer Delikte inhaftiert wurden und geklärt werden müsse, wie sich eine Amnestie auf das Gesamturteil auswirkt.
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