Die AfD wirft der Regierung und der früheren Ministerpräsidentin Dreyer vor, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Der Staatskanzlei ist die Frist für eine Stellungnahme verlängert worden.
Die AfD wirft der Regierung und der früheren Ministerpräsidentin Dreyer vor, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Der Staatskanzlei ist die Frist für eine Stellungnahme verlängert worden.
Mainz - Nach der Klage der AfD gegen die rheinland-pfälzische Landesregierung und die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist der Regierung eine längere Frist zur Stellungnahme eingeräumt worden. Diese ende nun Mitte Oktober, teilte ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofes in Koblenz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die Landesregierung hat mittlerweile auch einen Prozessbevollmächtigten bestellt, der sie in diesem Verfahren vertritt. Dieser erarbeite derzeit die Stellungnahme, teilte die Staatskanzlei in Mainz mit. Die Klage war Ende Mai beim VGH eingegangen, danach war der Regierung zunächst die übliche Frist von drei Monaten gegeben worden.
Kläger vor dem VGH ist die AfD auf Bundes- sowie auf Landesebene. Es geht um einen Aufruf zu einer Demonstration unter dem Motto "Zeichen gegen Rechts" am 18. Januar dieses Jahres über das Internetportal der Landesregierung und um Äußerungen in sozialen Netzwerken. Die AfD sieht wegen der Aufrufe einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
Einer weiteren Mitteilung der Staatskanzlei vom 18. Januar zufolge sagte Dreyer seinerzeit, die öffentlich gewordenen Vertreibungspläne seien ein erschreckender Höhepunkt des rechtsextremen Gedankenguts, das auch führende Köpfe der AfD verbreiteten. Zuvor hatte das Medienhaus "Correctiv" über ein Treffen von Rechtsradikalen in einer Potsdamer Villa vom November berichtet, an dem unter anderem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen.
Saarland Afd-Klage Regierung Zeit Stellungnahme
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