Eine Frau will beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen dürfen - doch ihr Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot wird abgelehnt. Zu Recht, hat jetzt ein Gericht entschieden.
Eine Frau will beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen dürfen - doch ihr Antrag auf eine Ausnahme genehmigung vom Verhüllungsverbot wird abgelehnt. Zu Recht, hat jetzt ein Gericht entschieden.
Koblenz - Der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz zu Recht abgelehnt worden. Wie das Gericht mitteilte, bestätigte es mit seiner Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße.
Die muslimische Frau habe angegeben, wegen ihrer religiösen Überzeugung in der Öffentlichkeit einen Gesichtsschleier tragen zu müssen, der nur die Augenpartie freilässt. Autofahrer dürfen ihr Gesicht aber nicht so verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist. Deshalb hatte die Frau beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung beantragt.
Durch das Verbot werde die Klägerin außerdem nicht unmittelbar am Ausüben ihres Glaubens gehindert, so das Gericht. Zudem könne sie auf Alternativen umsteigen - etwa auf Bus und Bahn oder auf ein Motorrad. Für Krafträder mit Schutzhelmpflicht gelte das Verhüllungsverbot nicht.
Saarland Gericht Keine Ausnahme Gesichtsschleier Autofahren
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