Clubbesitzer und Veranstalter hatten versucht, das Tanzverbot in Berlin zu kippen. Doch der Versuch scheiterte vorerst.
Das Tanzverbot in Berliner Clubs und Diskotheken bleibt zunächst bestehen. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag mit, nachdem es Eilanträge von Clubbesitzern und Veranstaltern abgelehnt hatte. Zwar stelle das Verbot einen „erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit“ dar, so die Richter. Mildere Mittel stünden jedoch derzeit nicht zur Verfügung.
Die Richter verkannten nicht, dass andere Maßnahmen wie etwa ein Negativtest, eine vollständige Impfung oder ein Genesungsnachweis in Kombination mit einem Hygienekonzept die Gefahr von Neuinfektionen verringerten. Tatsächlich verhindern ließe sich die Ansteckung aber nur durch ein Verbot.Bei Tanzveranstaltungen bestehe eine besonders hohe Ansteckungsgefahr durch Aerosolübertragung, argumentierten die Richter.
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