Die Masern-Impfpflicht gilt - endgültig:
Diskussionen gab es zuletzt vor allem über das Für und Wider einer Corona-Impfpflicht. Eine andere Impfpflicht ist schon seit zweieinhalb Jahren in Kraft: die gegen die Masern. Einige Eltern wollten das nicht hinnehmen und hatten mit ihren betroffenen Kindern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt.
Was bedeutet das speziell für Kinder und Eltern? Seit 1. März 2020 dürfen Kinder ab einem Jahr nur noch in einer Kita oder bei einer Tagesmutter aufgenommen werden, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Das müssen die Eltern nachweisen. Für die Schule gelten dieselben Regeln – hier geht allerdings im Zweifel die Schulpflicht vor.
Mehr Masernerkrankungen „Kinder müssen Krankheiten einfach mal durchmachen.“ Die Weltgesundheitsorganisation meldet: Weltweit ist im letzten Jahr die Zahl der Masern-Infektionen im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel gestiegen – und der Trend hält an. Eine Psychologin erklärt, warum manche Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen wollen. mehr...
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