Trunkenheit am Steuer, geregelt in § 316 des Strafgesetzbuches (StGB), bezeichnet das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.de.
Am Montag und auch in der Nacht zum Dienstag hatten Polizeibeamte aus Rosenheim mit zwei betrunkenen Männern zu tun. Einer von beiden wollte die Nacht auf dem Gehweg verbringen.Gegen 1.30 Uhr in der Nacht vom Dienstag wurden Polizisten in die Kufsteiner Straße zu einem Nachtlokal gerufen. Dort soll ein Mann randaliert haben. Als die Beamten vor Ort eintrafen, konnten sieeine starke Alkoholfahne bei dem 48-jährigen Rosenheimer feststellen.
Nachdem dem Mann ein Platzverweis erteilt wurde, meinte der 48-Jährige, dass er nicht zurück in seine Wohnung könne. Seine Bekannte würde ihn so nicht mehr in die Wohnung lassen. Der Rosenheimer wollte deshalbdoch aufgrund der Minusgrade, war dies nicht die richtige Entscheidung. Deshalb nahm die Polizeistreife den 48-Jährigen in Gewahrsam und er musste dann die restliche Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen.
Die Beamten trafen den Mann, einen 56-jährigen Rosenheimer, an und führten einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Durch die Beamten wurde eineZudem leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Rosenheimer ein.
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