ROUNDUP 3: Update für Cannabis-Gesetz und Grenzwert für Autofahrer

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ROUNDUP 3: Update für Cannabis-Gesetz und Grenzwert für Autofahrer

BERLIN - Eineinhalb Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis für Erwachsene kommen noch zugesagte Änderungen und Ergänzungen in Sicht. Dazu gehören ein Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum, Regeln für Fahranfänger und neue Bestimmungen für die ab Juli möglichen Cannabis-Anbauvereine. Verhindert werden soll damit unter anderem, dass große Plantagen entstehen.

Wie viele Züge an einem Joint zu einer THC-Konzentration in dieser Höhe führen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Entwurf wird davon ausgegangen, dass die Verkehrsbeeinträchtigung bei 3,5 Nanogramm bei Gelegenheitskonsumenten ungefähr der entspricht, die jemand mit 0,2 Promille Alkohol im Blut hat.

Die Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, Kirstin Zeidler, begrüßte das Verbot, warnte aber, es nicht konsequent umzusetzen. "Wir finden: Wer gleichzeitig kifft und trinkt, darf nicht mehr Auto fahren." Laut Entwurf könnten Verkehrsteilnehmer aber mit bis zu 3,5 Nanogramm THC im Blut ? also unter dem Grenzwert ? weiterhin bis zu 0,5 Promille Alkohol haben und sich dennoch ans Steuer setzen, erläuterte Zeidler.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird dem Entwurf zufolge künftig außerdem Weiterbildungen für Suchtpräventionsberater anbieten und die Evaluation des Cannabis-Gesetzes wird ausgeweitet.

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