ROUNDUP: BGH urteilt zu Zinsberechnung für Prämiensparverträge
KARLSRUHE - Einst Verkaufsschlager - nun Ärgernis: Seit Jahren gibt es Streit um Prämiensparverträge, die Sparkassen und Volksbanken mit Hunderttausenden Kunden abschlossen. Dass Geldhäuser in vielen Fällen die Zinssätze einseitig zu ihren Gunsten ändern konnten, hat der Bundesgerichtshof bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig erklärt.
Auch der Streit um Kündigungen von Prämiensparverträgen ging bis vor den BGH. Der entschied im Mai 2019:"Der Sparvertrag darf nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe gekündigt werden." Sparer müssen die maximal mögliche Prämie also mindestens einmal mitnehmen dürfen. Danach läuft der Vertrag zwar weiter, kann aber jederzeit einseitig gekündigt werden.
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