Rückruf: Aufbackbrötchen von bei Edeka und Netto ​verunreinigt

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor Aufbackbrötchen von Edeka und Netto. Was der Auslöser dafür ist.

Wer morgens das Haus nicht verlassen, aber trotzdem Brötchen zum Frühstück essen will, für den sind Aufbackbrötchen eine gute Alternative. Aufpassen müssen Verbraucher jetzt jedoch bei zwei Produkten von Netto und Edeka.Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor folgenden Aufbackbrötchen in der 540g-Packung:

„Gut und Günstig“ Gemischte Brötchen zum Fertigbacken mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 30.05.2024. „Kornmühle“ Gemischte Brötchen zum Fertigbacken mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 30.05.2024.Wer diese Brötchen gekauft hat, sollte sie auf keinen Fall verzehren. Denn wie die Panem Backstube GmbH mitteilt, könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich darin Fremdkörper aus Holz befinden. Andere Artikel und Produkte mit Mindesthaltbarkeitsdaten nach dem 30.05.2024 seien nicht betroffen.

Vertrieben wurden die betroffenen „Gut & Günstig“-Brötchen in vielen Bundesländern, darunter dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Nicht verkauft wurden sie in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Teilen von Nordrhein-Westfalen. Die „Kornmühle“-Brötchen waren im gesamten Bundesgebiet bei Netto erhältlich.

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