Nasses oder feuchtes Laub kann für Passanten schnell zur Gefahr werden. Mieter und Eigentümer sind daher verpflichtet, Gehwege rund um ihr Grundstück zu räumen. Kommt jemand zu Schaden, wird es teuer.
Nasses oder feuchtes Laub kann für Passanten schnell zur Gefahr werden. Mieter und Eigentümer sind daher verpflichtet, Gehwege rund um ihr Grundstück zu räumen. Kommt jemand zu Schaden, wird es teuer.Weg damit: Eigentümer und manchmal auch Mieter sind in der Pflicht, die Gehwege vom Herbstlaub zu befreien.Erst schön und dann gefährlich: Wenn Bäume im Herbst ihre Blätter abwerfen, kann es auf Gehwegen und Straßen schnell gefährlich werden.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Eigentümerinnen und Eigentümer dafür sorgen, dass ihr Grundstück, der Eingangsbereich und ans Grundstück angrenzende Gehwege gefahrlos passierbar sind. Und zwar werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr, so der Immobilienverband Deutschland . Mieterinnen und Mietern wird diese Pflicht häufig mit dem Mietvertrag übertragen. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich daher.
Selbst bei unbebauten oder unbewohnten Grundstücken greift laut BdV die Verkehrssicherungspflicht. Auch dort sollten Eigentümerinnen und Eigentümer regelmäßig angrenzende Gehwege räumen. Kommt jemand zu Schaden, reicht hier die Privathaftpflichtversicherung oft nicht aus. Dem BdV zufolge ist häufig eine separate Absicherung notwendig. „Schauen Sie zur Sicherheit in Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach“, rät Boss.
Entsorgt werden sollten die zusammengetragenen Blätter im Idealfall in einer Biotonne oder dem eigenen Kompost. Laut der Verbraucherzentrale NRW bieten viele Gemeinden in der Herbstzeit zudem spezielle Behälter oder Säcke für das Laub an, die separat abgeholt werden. Das Laub einfach im eigenen Garten zu verbrennen, ist hingegen keine gute Idee.
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