Im Prozess um das tödliche S-Bahn-Unglück von Schäftlarn ist der angeklagte Lokführer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Bei dem Unglück vor zwei Jahren starb ein Fahrgast, 51 Menschen wurden verletzt.
Bei dem S-Bahn-Unglück bei Schäftlarn vor zwei Jahren starb ein Fahrgast, 51 Menschen wurden verletzt. Nun ist der angeklagte Lokführer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Die Kammer bestehend aus einem Richter und zwei Schöffenrichtern sprach den geständigen 56-Jährigen der fahrlässigen Tötung in einem Fall sowie der fahrlässigen Körperverletzung in 51 Fällen schuldig. Es sei ein Sachschaden von sieben Millionen Euro entstanden, sagte die Richterin. Zudem sei das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentlichen Verkehrsmittel zumindest erschüttert worden.Die Vorsitzende Richterin sprach von dem schwerwiegensten Verstoß, den ein Lokführer machen kann. Auf der eingleisigen Strecke habe der ehemalige Zugführer zwei automatische Zwangsbremsungen wieder gelöst, ohne sich dabei die nötige Erlaubnis vom zuständigen Fahrdienstleiter zu holen. Seinen Fehler habe er vollumfänglich anerkannt, sein Geständnis sei glaubhaft gewesen. Seine Sozialprognose sei günstig, er habe eine neue Arbeitsstelle gefunden - und er habe tiefe Reue und Einsicht gezeigt. Neben den Bewährungsauflagen muss er 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.Der Angeklagte hatte sich in seinem letzten Wort unter Tränen entschuldigt. Wörtlich sagte der Mann, der seit Anfang des Jahres als Postbote arbeitet: "Ich kann mich nur entschuldigen, bei allen die durch mich zu Schaden gekommen sind, es tut mir leid." Sein Verteidiger Stephan Beukelmann plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Sein Mandant habe Fehler gemacht, er stelle sich jedoch seiner Verantwortung. Der Lokführer hatte in dem Verfahren angegeben, er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Er wisse nicht, warum er sich so verhalten habe. Zugleich nahm er die Schuld auf sich. Er habe für seinen Beruf gebrannt und eine Bilderbuchausbildung hingelegt. Außerdem müsse man berücksichtigen, dass der 56-Jährige bei dem Unglück weder alkoholisiert gewesen sei noch unter Drogen gestanden habe. Er habe nicht vorsätzlich, aber fahrlässig gehandelt.Der Angeklagte, ein gelernter Dreher, hatte erst ein dreiviertel Jahr vor dem Unfall die Prüfung zum Triebfahrzeugführer abgelegt - und damit endlich den Traumberuf seiner Kindheit ergriffen. Vor Gericht berichtete er vom frühen Tod des Vaters, von seinem Versuch der Selbstständigkeit, von einer folgenden Insolvenz, bei der er alles verlor - um dann endlich Lokführer zu werden. "Dass mein Traum so schnell endet" – das sei sehr schwer für ihn, sagte er. Jetzt trägt er Briefe aus. Seit Jahresbeginn habe er als Briefzusteller einen Arbeitsvertrag - unbefristet, "wenn ich die Probezeit bestehe". Der Unfall hatte dem ebenfalls schwer verletzten Mann auch psychisch zugesetzt, er ist bis heute in psychotherapeutischer Behandlung.Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zwei Jahre und neun Monate Haft für den angeklagten Lokführer gefordert. Der 56-Jährige Triebfahrzeugführer habe "gröbst pflichtwidrig gehandelt", so die Staatsanwältin. Sie warf dem Angeklagten neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 51 Fällen auch die vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vor. Es sei ein Sachschaden von sieben Millionen Euro entstanden. Zu seinen Gunsten wertete sie sein Geständnis und sein aufrichtiges Bedauern. Bei demEin Gutachter hat den Unfallhergang rekonstruiert. Sein Bericht schloss einen technischen Defekt aus. Stattdessen habe der Lokführer eindeutig gegen das Regelwerk der Bahn verstoßen. Derbei BR24. "Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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