Der Angriff sorgte für Entsetzen - das Urteil des Landgerichts Thüringen auch. Der Bundesgerichtshof ordnet nun die erneute Verhandlung an. Die Richter machen Fehler im Verfahren geltend. Auf die Angeklagten könnten damit höhere Strafen zukommen.
Der Angriff sorgte für Entsetzen - das Urteil des Landgerichts Thüringen auch. Der Bundesgerichtshof ordnet nun die erneute Verhandlung an. Die Richter machen Fehler im Verfahren geltend. Auf die Angeklagten könnten damit höhere Strafen zukommen.
Der Angriff von zwei Männern aus der rechtsextremen Szene auf zwei Journalisten im Jahr 2018 im nordthüringischen Fretterode muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom September 2022 wegen sachlich-rechtlicher Fehler auf, wie die Karlsruher Richter mitteilten. Damit hatten die Revisionen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers Erfolg.
Das Landgericht hatte die beiden Angeklagten wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe sowie zur Ableistung von Arbeitsstunden verurteilt. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Bei dem Übergriff 2018 waren zwei Journalisten aus Göttingen schwer verletzt worden. Sie hatten ein mutmaßliches Treffen von Neonazis auf dem Grundstück des damaligen Thüringer NPD-Chefs Thorsten Heise beobachten und fotografieren wollen. Die beiden waren in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.
Das Urteil stieß damals bundesweit auf massive Kritik. Vertreter der rot-rot-grünen Regierungskoalition in Thüringen, aber auch Mitglieder von Bündnissen gegen Rechtsextremismus sowie von Journalistenverbänden sprachen von einem "Skandalurteil", das ein völlig falsches Signal sende. Der Fall muss nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt werden.
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