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Sammelklage gegen Amazon in Seattle wegen Datenschutzverstößen bei Ring-Kameras

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Sammelklage gegen Amazon in Seattle wegen Datenschutzverstößen bei Ring-Kameras
AmazonRing-KamerasGesichtserkennung

Amazon wird im US-Bundesstaat Seattle mit einer Sammelklage konfrontiert, die die Gesichtserkennungsfunktion "Bekannte Gesichter" der Ring-Kameras betrifft. Der Kläger Charles Sigwalt wirft dem Unternehmen vor, Gesichtsbilder von aufgenommenen Personen ohne deren Einwilligung zu speichern, und fordert mindestens 5 Millionen US-Dollar Schadenersatz. Amazon hatte die Funktion im September letzten Jahres eingeführt, betont jedoch, dass Nutzer vor der Aktivierung eine ausdrückliche Einwilligung einholen müssen. Die Kontrolle über den Widerruf der Einwilligung liegt jedoch bei den Nutzern, was Datenschutzbedenken nährt.

Amazon sieht sich im US-Bundesstaat Seattle mit einer Sammelklage wegen Datenschutz verstößen konfrontiert. Grund ist die im letzten Jahr eingeführte Funktion „Bekannte Gesichter“ der Ring-Kameras , die für Videoaufnahmen an der Haustür verwendet werden.

Nach Ansicht des Klägers würden damit Gesichtsbilder der aufgenommenen Personen ohne deren Einwilligung gespeichert. Der klageführende Charles Sigwalt aus Virginia fordert Schadenersatz in Höhe von insgesamt mindestens 5 Millionen US-Dollar für alle sich der Klage anschließenden Personen. Amazon hatte die Funktion „Familiar Faces“ in den USA im September letzten Jahres angekündigt. Ring-Kameras können so Personen erkennen und den Kamerabesitzer darüber informieren, wer vor der Tür steht.

Ziel des Features ist, Nutzern personalisierte Benachrichtigungen zu schicken. Anstatt die Meldung „Person an der Haustür“ auf ein Handy zu schicken, kann Ring nun etwa von „Oma an der Haustür“ berichten. Nutzer können die Benachrichtigung für jede einzelne Person individuell an- und ausschalten.optionale Gesichtserkennung für Amazons Ring-Kameras im April dieses Jahres als „Bekannte Gesichter“ eingeführt. Die Funktion legt für jeden Besucher einen Eintrag an, wenn sich eine Person in Sichtweite der Kamera bewegt und ihr Gesicht erkennbar ist.

Nutzer haben dann die Gelegenheit, diese Person zu benennen. Besucher, die vom Nutzer nicht als bekannte Person abgespeichert werden, werden nach 30 Tagen automatisch wieder entfernt. Amazon hatte bei der Einführung der Funktion darauf hingewiesen, dass Nutzer vor der Aktivierung eine ausdrückliche Einwilligung von Besuchern einholen müssen.

Zudem unterliege die Einwilligung von Kindern besonderen gesetzlichen Auflagen. Wenn eine Person ihre Einwilligung widerruft, müsse sie unverzüglich aus der Datenbank der bekannten Gesichter entfernt werden. Das lässt sich von Betroffenen aber nur schwerlich kontrollieren und bleibt den Nutzern der Ring-Kameras überlassen. Gesichter von einfach vorbeilaufenden Personen könnten zudem ebenfalls von den Ring-Kameras erfasst werden, vielleicht sogar ohne deren Kenntnis.

Darum dreht sich die Klage gegen Amazon.

„Millionen weiterer Amerikaner gingen an einer Ring-Überwachungskamera vorbei, und ihre Gesichtsbiometrie wurde unwissentlich erfasst“, heißt es dort. Die Betroffenen hätten „der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte am Eingang nicht zugestimmt“. Nach Ansicht des Klägers stellt Amazons „Vorgehen in diesem Fall ein gravierendes Versagen beim Datenschutz für Millionen von Menschen dar, die nun von Amazon getrackt werden“. Amazon stand zuvor bereits wegen Privatsphäreverletzungen durch Ring-Überwachungskameras in der Kritik.

Anfang 2023 erklärte sich Amazon bereit, 5,8 Millionen Dollar zu zahlen, um eine Klage der US-Wettbewerbsbehörde FTC beizulegen, in der Ring-Mitarbeiter und Hacker beschuldigt wurden, Kunden illegal auszuspionieren. Die Mitarbeiter hatten demnach Zugriff auf alle Videos der Kunden, obwohl es für einen Zugriff keinen Grund gab. Vorgeblich ging es dabei um private Videos weiblicher Nutzer.

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