Satte Erhöhung: Rentner müssen für Betriebsrenten-Zuschuss selbst aktiv werden

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Alle drei Jahre sollten sich Betriebsrenten an die Inflation anpassen. Doch das ist nicht immer der Fall, gegebenenfalls müssen Rentner ihr Recht einfordern.

. Im Turnus von drei Jahren müssen Arbeitgeber eigentlich eine Anpassung ihrer Leistungen überprüfen. Doch nicht alle Betriebsrenten steigen regelmäßig – der Fachverband der Betriebsrentner kritisiert zudem „Schlupflöcher“ im Gesetz.Einige größere Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern die betriebliche Altersvorsorge der Direktzusage an. Die Firma verpflichtet sich damit, dem Mitarbeiter im Ruhestand eine Rente auszuzahlen.

Eigentlich sollten sich diese betrieblichen Altersvorsorgen regelmäßig an die Inflation anpassen. Denn dassieht vor: Arbeitgeber müssen alle drei Jahre die Anpassung der Betriebsrente überprüfen und die laufenden Leistungen „nach billigem Ermessen“ entweder an die Nettolöhne oder an den Verbraucherpreisindex anpassen – sofern diese gestiegen sind.

Doch keine Regel ohne Ausnahme. Im Einzelfall sind diese für Arbeitgeber vorgesehen, wenn „der Arbeitgeber dem Versorgungsempfänger die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schriftlich dargelegt, der Versorgungsempfänger nicht binnen drei Kalendermonaten nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprochen hat und er auf die Rechtsfolgen eines nicht fristgemäßen Widerspruchs hingewiesen wurde“, heißt es in §16 des Betriebsrentengesetzes.

Der BRV kritisiert zudem die Möglichkeit der Unternehmen, eine Nichtanpassung mit der wirtschaftlichen Lage der Firma zu begründen. „Die Möglichkeiten des Versorgungsempfängers, den Wahrheitsgehalt der Begründung einer Nichtanpassung zu prüfen, sind ohnehin mehr als begrenzt, wenn er weder Jurist noch bilanzfest ist und – wenn überhaupt – nur eingeschränkten Zugang zu den Geschäftsberichten hat“, so der Fachverband der Betriebsrentner weiter.

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